1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer wellconnected nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn wellconnected ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen
2.1 wellconnected bietet sämtliche unter www.wellconnected.de, www.wellconnected.eu und www.wellconnected.berlin aufgeführten Dienstleistungen zur bundesweiten Vermittlung von Fach- und Führungskräften an. Für den Auftraggeber erbringt der Auftragnehmer wellconnected sowohl Personalvermittlungs- als auch Beratungsleistungen bei der Personalsuche und –auswahl an. Darüber hinaus führt wellconnected strukturierte Interviews durch und stellt die Interviewprotokolle auf Wunsch dem Auftraggeber zur Verfügung. Bei separater Beauftragung bzw. Anfrage erstellt wellconnected Potenzialanalysen und/oder führt mit Partnern/Sub-Unternehmern Assessment-Center durch. Die Konditionen sind gesondert zu verhandeln und nicht Bestandteil dieses Vermittlungsvertrages.
2.2 Im Falle eines erteilten Vermittlungsmandates, benennt der Auftraggeber sämtliche für die Besetzung der vakanten Position/en wichtigen Anforderungskriterien, um den Auftragnehmer wellconnected zu ermöglichen diesen Auftrag erfolgreich umzusetzen. Der Auftragnehmer wellconnected sucht, gemäß der mit dem Auftraggeber abgestimmten Anforderungen geeignete Kandidaten aus (Vorselektion), führt Interviews, erstellt Interviewprotokolle und sendet diese auf Wunsch inkl. der vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Auftraggeber. Auf dieser Basis trifft der Auftraggeber seine Vorauswahl und lädt die Kandidaten zu einem persönlichen Gespräch ein. Auf Wunsch, begleitet sie bei dem persönlichen Bewerbungsgespräch der zuständige wellconnected Recruiter vor Ort und steht ihnen Beratend bei der Entscheidungsfindung zur Seite. Anfallende Reisekosten sind separat abzurechnen.
2.3 wellconnected verpflichtet sich, nur aktuelle vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Stellenausschreibungen im Internet unter www.wellconnected.de, www.wellconnected.eu und www.wellconnected.berlin zu veröffentlichen. Eine Leistung gilt solange als aktuell, bis der Kunde bzw. Auftraggeber dessen Löschung und/oder Deaktivierung bei wellconnected veranlasst hat und/oder diese noch auf dem Internet-Server des Kunden, z.B. in Form einer Stellenanzeige, veröffentlicht wird.
§ 3 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
3.1 Der Auftragnehmer wellconnected und der Auftraggeber kommen darin überein, dass die gegenseitig versprochenen Dienstleistungen auf Basis der geschlossenen schriftlichen Vereinbarungen auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen sind.
3.2 Eine Zusammenarbeit bzw. der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes per Telefon, Email und/oder per Unterschrift, Datum und Firmenstempel des von wellconnected erstellten Vertragsangebotes und Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars per Email, Fax oder dem Postweg zustande.
3.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform und müssen, um Wirksam zu werden, von beiden Parteien paraphiert werden.
3.4 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wellconnected hinsichtlich des Vertragsabschlusses und der Auftragsabwicklung.
3.5 Für alle Leistungen sind ausschließlich die vertraglich schriftlich angegebenen Konditionen bindend. Der Auftragnehmer wellconnected ist an sein Angebot für den Zeitraum von sechs Wochen nach Angebotsdatum gebunden.
§ 4 Vergütung der Leistungen
4.1 Kommt es zwischen dem Auftraggeber und/oder einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen (z.B. einer Tochtergesellschaft) und einem seitens wellconnected präsentierten Kandidaten/in zum Abschluss eines Arbeitsvertrags und/oder zur Erteilung eines Auftrages auf Projektbasis, so entsteht dem Auftragnehmer wellconnected für den vermittelten Kandidaten/in ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der vermittelte Kandidat/in für eine andere, als die ursprünglich vorgesehene Position beim Auftraggeber und/oder verbundenen Unternehmen eingestellt wird.
4.2 Die zu zahlende Nettoprovision ist entweder ein vereinbarter Festbetrag oder ein prozentualer Anteil der voraussichtlichen Vergütung des vermittelten Kandidaten/in. Die Höhe der Nettoprovision richtet sich nach der Höhe des Jahresgrundgehaltes des vermittelten Kandidaten/in. Unsere aktuelle Preisliste erhalten Sie gerne auf Anfrage.
4.3 Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen (z.B. einer Tochtergesellschaft) und einem seitens wellconnected präsentierten Kandidaten/in fällig.
4.4 Wird der Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit und somit binnen von max. 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit aufgrund eines in der vermittelten Person liegenden Grundes beendet, und wird der Auftragnehmer wellconnected hierrüber unverzüglich und umfassend vom Auftraggeber informiert, wird wellconnected mit Einbehaltung der bereits erhaltenden Provision unverzüglich die Nachbesetzung der Stelle kostenlos übernehmen.
4.5 Die Vermittlungsprovision zzgl. der MwSt. ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
4.6 Der Honoraranspruch für den vermittelten Kandidaten/in entsteht in voller Höhe bei Abschluss eines Vollzeitarbeitsverhältnisses als auch bei einem befristeten und/oder eines Teilzeitarbeitsverhältnisses.
4.7 Lehnt der Auftraggeber einen von wellconnected präsentierten Kandidaten/in zunächst ab und/oder entscheidet sich ein Kandidat/in zunächst gegen den Vertragsschluss und es kommt dennoch innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss eines Vermittlungsmandates ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten/in zustande, entsteht für den Auftragnehmer wellconnected ebenfalls ein Provisionsanspruch nach Maßgabe der unter 4.2 geltenden Provisionsregelungen.
§ 5 Urheberrechte
5.1 Sämtliche von dem Auftragnehmer wellconnected veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von wellconnected.
5.2 Davon sind nur diejenigen von wellconnected veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von wellconnected unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer wellconnected gewährleistet eine professionelle Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen und von wellconnected zu erbringenden Dienstleistungen, auch beim eventuellen Einsatz von Sub-Unternehmern/Partnern.
6.2 Der Auftragnehmer wellconnected ist berechtigt jederzeit für Dritte tätig zu werden, unter Gewährleistung der Einhaltung der Geheimhaltung von vertraulichen Informationen des Auftraggebers sowie des Datenschutzes, geregelt in diesem Vertrag unter § 8.
§ 7 Haftung
7.1 Der Auftragnehmer wellconnected haftet nicht für die Richtigkeit der von wellconnected veröffentlichten Daten von Auftraggebern und Stellensuchenden sowie der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.
7.2 wellconnected haftet nicht für presse-, wettbewerbs-, marken- und/oder urheberrechtliche Verstöße Dritter, die wellconnected nicht kennt oder kennen muss. Eine Haftung, insbesondere für urheberrechtliche Verstöße für seitens des Auftraggebers gelieferte Daten und Dateien, wird ausgeschlossen.
7.3 Der Auftragnehmer wellconnected haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen sowie für Investitionen, die vom Auftraggeber im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsabschlusses getätigt wurden.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer wellconnected verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die wellconnected von dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von wellconnected auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
8.2 Der Auftraggeber und Auftragnehmer wellconnected sind mit der Leistungsvereinbarung ein Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis eingegangen. Um sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und den künftigen gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung.
8.3 Eines der Ziele dieser Vereinbarung ist es, für den Zeitraum bis zur Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – DSGVO am 25. Mai 2018, und darüber hinaus, eine für beide Vertragsparteien rechtssichere und datenschutzkonforme Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Vereinbarung orientiert sich inhaltlich an den Vorgaben der DSGVO, so dass auch nach Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai 2018 die Zusammenarbeit auf Grundlage dieser Vereinbarung erfolgen kann.
8.4 Die DSGVO ist gemäß Art. 99 Abs. 2 ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbares Recht. Das BDSG ist aufgrund des Vorrangs der DSGVO dann nicht mehr anwendbar soweit die DSGVO abweichende Regelungen trifft oder Öffnungsklauseln vorsieht, von denen der nationale Gesetzgeber für eine Nachfolgeregelung zum BDSG Gebrauch machen wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
9.2 Erfüllungsort für alle zwischen wellconnected und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnisse ist Berlin.
9.3 Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klausel sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragspartnern unterschrieben sind.
9.4 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig herausstellen oder durch zukünftige gesetzliche Regelungen ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen.
Berlin, im Januar 2021
wellconnected – Recruiting & Consulting.